Sejm-Sitzung in Burg - Start in Prozess zu Staatsverträgen und Verfassung
Am 09.11. traf sich der Serbski Sejm zu seiner Sitzung in Burg/Spreewald.
Im ersten Teil des offenen Gesprächsangebotes berichtete Uwe Gutschmidt, Vorsitzender von Ponaschemu und Lehrer in Burg, von den Bemühungen um ein von Eltern initiierten Projekt einer wendischen A-Klasse in der dortigen Oberschule sowie perspektivisch einer Gesamtschule bis zum Abitur mit einem solchen Angebot. Er regte ein unterstützendes Statement des Sejms an und es wurde eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Bildungsausschuss besprochen.
Im Arbeitsteil der Sejm-Sitzung wurden u.a. konsensiert und beschlossen:
- dass Beschlussvorlagen im Sejm zukünftig obligatorisch Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung und Kontrolle der Beschlüsse enthalten sollen
- die Auflösung der Wahlkommission zur vollständig abgeschlossenen Sejm-Wahl 2018 und die Übertragung der fortlaufenden Aufgaben bzgl. eventueller Abgeordneten-Nachrücker auf das Sejm-Präsidium
- Forderung um Vorhaltung von sorbischer/wendischer Literatur und Lehr- und Lernmittel auch in Bibliotheken außerhalb des amtlichen Siedlungsgebietes, bspw. für die zahlreichen in Dresden lebenden Sorben/Wenden.
Der Ausschuss Verfassung/Recht stellte sein Konzept zur Erarbeitung einer Verfassung des sorbischen/wendischen Volkes sowie eines Staatsvertrages zur Klärung der Rechte und Pflichten der Inneren Selbstbestimmung und umfangreicher Mitbestimmung im Rahmen einer wirksamen Bildungs- und Kulturautonomie vor.
Im ersten Schritt sollen bis Frühjahr 2020 auf die sorbischen/wendischen Instiutionen zugegangen und gemeinsam mit weiteren zugearbeiteten und eigenen Thesen zunächst Erstentwürfe eines Staatsvertrages und einer Verfassung des sorbischen/wendischen Volkes erstellt werden. Nach Einarbeitung von Hinweisen auf Basis eines Experten-Workshops mit Politikern und Staatsrechtlern im Juni 2020 soll über den Sommer 2020 eine breite Diskussion im sorbischen/wendischen Volk folgen. Hierbei sollen noch nicht berücksichtigte Aspekte sowie Korrekturen aus den Bürgergesprächen Eingang finden und die Entwürfe zu einem breiten Konsens führen, bevor die Staatsvertragsentwürfe nach einer weiteren Expertenanhörung in die Verhandlungen mit den staatlichen Stellen gehen und im Erfolgsfall ratifiziert werden sollen. Bei der Erarbeitung der Verfassung wird von einem längeren nötigen innersorbischen/-wendischen Konsensierungsprozess ausgegangen bis dieser zur finalen Volksabstimmung vorgelegt werden können wird.
Das Konzept wurde vom Sejm bestätigt und der Prozess wird nun gestartet.