Serbske ludowe zastupnistwo
Sorbische/wendische Volksvertretung
Sorbian/Wendish People’s Representation

Der Serbski Sejm stellt das „Programm zur demokratischen Selbstbestimmung des sorbischen/wendischen Volkes” vor

In den vergangenen Monaten hat sich der Serbski Sejm intensiv mit der konkreten Ausgestaltung der zukünftigen demokratischen Selbstbestimmung des sorbischen/wendischen Volkes auseinandergesetzt. Aus dem sehr umfangreichen Katalog an Maßnahmen wurde 10 Punkte als Kernthesen beschlossen. Die stellt der Serbski Sejm jetzt dem sorbischen Volk und den staatlichen Ebenen vor.

„Das Programm greift kompakt einerseits lang ausgereifte Ideen auf, wie sie z. B. die KöR-Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder Sachsen und Brandenburg sowie der Sorben/Wenden 2011 erarbeitet hat. Zu nennen sind hieraus bspw. der vorgeschlagene Status einer kollektiven Rechtspersönlichkeit des Gesamtvolkes in einer Körperschaft oder die Übernahme der Zuständigkeit für Schulnetzplanung und Schulträgerschaften. Neu hinzugekommen sind andererseits u.a. die Forderungen nach tatsächlicher Gleichrangigkeit der sorbischen/wendischen Sprachen zur deutschen Sprache im Siedlungsgebiet, 24-Stunden-Medienprogrammen sowie umfangreichen Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Vetorechten in staatlichen Gremien. Dieses Grundsatzprogramm fasst zusammen, wofür sich der Serbski Sejm als demokratisch gewählte Volksvertretung des sorbisch/wendischen Volkes einsetzt und was uns gemeinsam voranbringen wird”, ist der Sejm-Abgeordnete Tomaš Čornak überzeugt und ergänzt: „Als Bürgermeister der Gemeinde Njebjelčicy/Nebelschütz kann ich aus der vielfach bestätigten Erfahrung berichten, dass die möglichst weitgehende Selbstbestimmung vor Ort und die Übernehme von Eigenverantwortung der Schlüssel für ein gutes Zusammenleben und eine erfolgreiche Entwicklung einer Gemeinschaft sind. Das gilt für die kommunale Ebene im Dorf ebenso wie für unser kleines selbstbewusstes Volk!”

  1. Das sorbische/wendische Volk erhält kollektive Rechtspersönlichkeit durch Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
  2. Mittels der aus unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung und der von ihr eingesetzten Exekutive organisiert das sorbische/wendische Volk seine Angelegenheiten in demokratischer Selbstbestimmung und Selbstverwaltung (Personalautonomie).
  3. Die bisherige Stiftung für das sorbische Volk geht als Finanzverwaltung in die Exekutive der Körperschaft ein.
  4. Der Staat stellt der Körperschaft aus dem allgemeinen Steueraufkommen auskömmliche finanzielle Mittel für die Selbstverwaltung zur Verfügung.
  5. Die sorbischen/wendischen Sprachen sind im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gleichrangig zur deutschen Sprache und sind für die gesamte Bevölkerung zugänglich.
  6. Dem sorbischen/wendischen Volk werden umfangreiche Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Vetorechte in staatlichen Entscheidungsprozessen eingeräumt.
  7. Das sorbische/wendische Volk erhält in geeigneter Weise Verbandsklagerechte.
  8. Die Schulnetzplanung für die sorbischen/wendischen Schulen sowie die Verteilung der Lehrkräfte für sorbischen/wendischen Unterricht werden in die Hände der Körperschaft gelegt.
  9. Die Körperschaft wird Träger mit öffentlichem Dienst von Bildungseinrichtungen aller Ebenen, sowie karitativer und sozialer Einrichtungen. Sie betreibt einen eigenen Schülertransport.
  10. Sorbische/wendische öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender sowie Onlineprogramme sorgen für eine umfassende und moderne Medienversorgung.
  11. Die Details werden in einem Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen geregelt.

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