Serbske ludowe zastupnistwo
Sorbische/wendische Volksvertretung
Sorbian/Wendish People’s Representation

Epochaler Paradigmenwechsel für das sorbische/wendische Volk

Am Montag, dem 10.07.2023, haben die internationalen Anwälte von Doughty Street International (DSI) eine erste Analyse der möglichen Rechtsmittel des Serbski Sejm veröffentlicht. Darin werden die wesentlichen Forderungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrenswege für die sorbische/wendische Volksvertretung benannt und konkrete Rechte für das sorbische/wendische Volk und seine demokratisch gewählte Volksvertretung dargelegt. Außerdem richteten sie ein Schreiben an das BMI.

Die Rechtsmittelstudie listet drei Hauptforderungspunkte auf:

  • die Anerkennung der Vertretungsrechte des Serbski Sejm in der Bundesrepublik Deutschland,
  • Bildungsautonomie für das sorbische / wendische Volk und deren finanzielle Sicherung,
  • die Anerkennung der Indigenität des sorbischen / wendischen Volkes.

In der rechtlichen Analyse wurden folgende spezifische Rechte hervorgehoben, die Deutschland als Rechtsstaat dem sorbischen/wendischen Volk und dem Serbski Sejm als dessen demokratisch gewählter Vertretung gewähren muss:

  1. Der Serbski Sejm muss – als Mindestmaß im internationalen Minderheitenrecht – vom deutschen Staat regelmäßig konsultiert werden (wie dies auch bei anderen Repräsentanten des sorbischen / wendischen Volkes bereits der Fall ist);
  2. Für die Wahl und die Konstituierung des Serbski Sejm als einer Volksvertretung braucht es keine spezifische gesetzliche Grundlage des Staates. Im Gegenteil: Der Staat ist nicht berechtigt, die Wahlen und die Konstituierung einer Volksvertretung speziell zu regeln, denn dies ist nach dem Völkerrecht die souveräne innere Angelegenheit eines jeden Teilstaatsvolkes und einer jeden Minderheit;
  3. §5 des Sorbengesetzes im Bundesland Sachsen ist damit obsolet: Sowohl die Bildung eines Sorbenrates als von Staats wegen benannten Vertretern des sorbischen / wendischen Volkes als auch die willkürliche und ausschließliche Auswahl eines einzigen sorbischen / wendischen Dachverbandes als Konsultationspartners des deutschen Staates sind rechtswidrig;
  4. Dem sorbischen/wendischen Volk steht auf Basis der aus dem Völkerrecht abgeleiteten einschlägigen Minderheitenrechte die Bildungs- und Kulturautonomie zu;
  5. Der Staat ist verpflichtet, die für eine Bildungs- und Kulturautonomie erforderlichen Mittel dem sorbischen / wendischen Volk im Rahmen einer Selbstverwaltung bereitzustellen;
  6. Noch größere territoriale Mit- und Selbstbestimmungsrechte würden dem sorbischen/wendischen Volk aus der ILO-Konvention 169 erwachsen.

Hintergrund

Laut der Rechtsmittelanalyse von DSI kann sich der Serbski Sejm auf eine ganze Reihe von Rechtsmitteln stützen, von denen jede dem sorbischen / wendischen Volk bereits fundamentale Rechte einräumt:

  • das geltende internationale Recht und seine Entsprechungen im deutschen Grundgesetz - Minderheitenrechte,
  • den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
  • das Internationale Übereinkommen zu den Rechten des Kindes und zur Diskriminierung,
  • das UNESCO-Übereinkommen zu Aspekten der Bildung,
  • die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Personen, die nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, von 1992 (Resolution 47/135 der UN-Generalversammlung),
  • die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker von 2007 (Resolution 61/295 der UN-Generalversammlung),
  • das ILO-Übereinkommen 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker von 1989, welches von der Bundesrepublik Deutschland 2021 ratifiziert worden ist.

Zur Durchsetzung der Rechte des sorbischen/wendischen Volkes stehen dem Serbski Sejm eine Reihe von Verfahrenswegen zur Verfügung, darunter: die Vereinten Nationen, die Europäische Union, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle von Verletzungen der garantierten Menschenrechte und nicht zuletzt die Internationale Arbeitsorganisation.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Institution des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen gewidmet werden, den der Serbski Sejm sofort einschalten kann, wenn der deutsche Staat sich weigert, in einen strukturierten Dialog mit dem Serbski Sejm einzutreten. Dies könnte auch durch eine UNESCO-Beschwerde begleitet werden, die ebenfalls ein möglicher Mechanismus ist, um Staaten an den Verhandlungstisch zu bringen.

Am 04.08.2023 wurde zudem von dem internationalen Anwaltskonsortium des Serbski Sejm, von DSI aus London, ein offizielles Schreiben dem Bundesministerium des Inneren zugestellt, welches die vorgenannten Inhalte der 1. Rechtsmittelanalyse das sorbische / wendische Volk und den Serbski Sejm betreffend noch einmal im Einzelnen darlegt und die Bundesregierung zu einem strukturierten Dialog mit dem Serbski Sejm einlädt.

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