Serbske ludowe zastupnistwo
Sorbische/wendische Volksvertretung
Sorbian/Wendish People’s Representation

Staatsrechtler Prof. Oeter der Universität Hamburg bestätigt den Volksstatus der Sorben/Wenden im Sinne des Selbstbestimmungsrechts

In seinem Positionspapier „Rechtsstellung der sorbischen Minderheit / Körperschaftsfrage“ stellt der auf Öffentliches und Völkerrecht spezialisierte Hamburger Professor Stefan Oeter fest (abgestimmte Zusammenfassung des beiliegenden Gesamttextes):

1. Die Sorben als Volk?

  • Der Kompromiss zwischen den beiden Extrempolen „Ausklammerung von Volksgruppen aus dem Selbstbestimmungsrecht durch den betroffenen Staat“ und „Verlangen auf Eigenstaatlichkeit durch eine selbstdeklarierten ethnischen Gruppe“, der sich als Mehrheitsposition in der aktuellen juristischen Debatte um Selbstbestimmung und Sezession herausgebildet hat, ist die Doktrin der »inneren Selbstbestimmung«.
  • Als Preis der Wahrung ihrer territorialen Identität sind die Staaten danach verpflichtet, den in ihrem Staat eingeschlossenen (minoritären) Volksgruppen einen Raum zur eigenen Entfaltung kultureller und politischer Natur zu gewähren.
  • Im Sinne dieser neueren Doktrin bereitet es keine Probleme, die Sorben als »Volk« im Sinne des Selbstbestimmungsrechts zu qualifizieren. Was den Sorben im Gefolge zusteht, ist »innere Selbstbestimmung«.

2. Die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft als Lösung?

  • Das Verfassungsrecht des Bundes wie der betroffenen Länder steht einer Körperschaftslösung in keinerlei Hinsicht entgegen. Im Gegenteil: Konstruktionen funktionaler Autonomie von Gruppen spezifisch Betroffener, die in autonomer Eigengestaltung ihre inneren Angelegenheiten regeln, haben im deutschen Verfassungsrecht in anderen Bereichen eine lange Tradition.
  • Eine Konstruktion der (Personal-)Autonomie über die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaft würde sich somit problemlos in den Rahmen des deutschen Verfassungsrechts einfügen. Eine derartige Körperschaftslösung würde auch bestimmte Probleme lösen, die die gegenwärtige, stark zersplitterte Institutionenlandschaft den Sorben bereitet. Sie würde über Wahlen aller als Sorben in ein Wahlregister eingetragener Angehörigen der Volksgruppe einen unstreitig demokratisch legitimierten Ansprechpartner für den Staat schaffen und über die proportionale Repräsentation der verschiedenen Strömungen innerhalb des sorbischen Volkes auch eine stärker pluralistische Repräsentation und Willensbildung ermöglichen als in der bisherigen Vereinslösung.
  • In diesem Kontext könnte sie auch besser als bisher – und über die Wahlen zum »Sejm« auch demokratisch legitimierte – Entscheidungen über die Prioritäten der Budgetverwendung treffen.
  • Wenn der politische Wille für eine solche Lösung vorhanden wäre, ließe sich diese Lösung im Rahmen des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts ohne größere Probleme bewerkstelligen.
  • Rechtspolitisch spricht aus meiner (Prof. Oeter) Sicht fast alles für eine solche Lösung, Sie wäre nicht nur eine optimale Lösung im Blick auf die Anforderungen »innerer Selbstbestimmung«. Sie würde auch sehr viele institutionelle Probleme lösen, die das sorbische Institutionensystem bisher plagen. Rechtspolitische Nachteile kann ich nicht in nennenswertem Maße erkennen.

Die Initiative für eine demokratisch legitimierte Volksvertretung der Wenden und Sorben - Serbski Sejm - sieht sich damit auf ihrem Weg bestätigt und schaut zuversichtlich auf die nach der Sejm-Wahl anstehenden Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern Sachsen und Brandenburg. Ziel ist die Erlangung des Körperschaftstatus und der Kompetenzen zur inneren, d.h. kultur- und bildungsautonomen Selbstbestimmung der Sorben/Wenden zum Nutzen aller Menschen in der Lausitz.

Wróćo